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1907

Eine Anordnung vom Königlichen Bezirksamt Lohr vom 19.09.1907 belegt, dass weiterhin ohne behördliche Genehmigung nicht ohne weiteres Musik gemacht werden darf. Dem Bürgermeister von Wombach, der die Befugnis zur Tanzmusikbewilligung hatte, wurde dies untersagt, wenn Kirchweih und Rosenkranzfest auf dem gleichen Sonntag nach Michaeli fallen.